Haftpflicht-Schaden
Wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der "Geschädigte" ist, dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. Dies bedeutet, dass der Verursacher des Unfalles den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss (§ 249 BGB). Dieser Schaden besteht in der Regel aus mehreren Positionen wie z.B.
Vorsicht!
Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betreiben (sprich "zulassen") will.